Grad der Behinderung – Wie wird er festgestellt?

Wolfgang Stemmer

Liebe Leser, lassen Sie sich durch dieses Wortungetüm Versorgungs-Medizin-Verordnung nicht abschrecken. Diese Verordnung ist für jeden Menschen von großem Interesse, der zum Beispiel einen Schwerbehindertenausweis beantragen will. Diese Verordnung gilt sowohl für Kinder und Erwachsene. Lesen Sie dazu den Brief des Ministeriums, der Ihnen unten über dem Link zugänglich wird.
Als Laie können Sie mit dieser Liste wenigstens einschätzen, wie Ihr Problem in Prozenten eingestuft wird. Sie kann Ihnen auch helfen, Gründe für einen möglichen Widerspruch zu formulieren.

Die Versorgungs-Medizin-Verordnung

Die Versorgungs-Medizin-Verordnung (VersMedV) dient den Versorgungsärzten, also den Ärzten, die bei Untersuchungen den Grad der Schädigungsfolgen (GdS) und den Grad der Behinderung (GdB) festlegen. „Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist“. (VersMedV A1, 2a)

In der VersMedV werden auch die „Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen“ beschrieben. Unter A5, 5d „Bei angeborenen oder im Kindesalter aufgetretenen Behinderungen ist im Einzelnen folgendes zu beachten:

bb) Bei tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, die für sich allein einen GdS von mindestens 50 bedingen, und bei anderen gleich schweren, im Kindesalter beginnenden Verhaltens- und emotionalen Störungen mit lang andauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten ist regelhaft Hilflosigkeit bis zum 18. Lebensjahr anzunehmen“.

In der GdS Tabelle der VersMedV wird unter Punkt 3.5 die „Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend“ beschrieben. Die Diagnose Autismus steht unter Punkt 3.5.1: „Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom).

Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen

  • ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 10-20.
  • mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30-40.
  • mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50-70.
  • mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80-100.

Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit in Lebensbereiche (wie z.B. Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung (z.B. durch Eingliederungshilfe) gegeben ist oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen.
Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung (z.B. einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe) möglich ist.
Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist“.

Und wie sieht die Feststellung für die Erwachsenen Autisten aus?

Da sich in der VersMedV die Beschreibung des GdS für Autisten nur auf Kinder- und Jugendliche bezieht, habe ich im Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgefragt, wie heranwachsende und erwachsene Autisten bewertet werden.
Mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 wurde meine Frage eindeutig beantwortet.
Brief-Faksimile Mai 2020

Derzeit wird die VersMedV wieder überarbeitet. Über die Neuerungen werde ich hier wieder zeitnah darüber informieren.

Wolfgang Stemmer

ist 1951 in Augsburg geboren. Lehre zum Maschinenschlosser. Studium der Sozialarbeit in Hagen. Angestellt als Dipl. Sozialarbeiter im Jugendamt in verschiedenen Bereichen, u.a. mit seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen und als Vormund für Minderjährige. Zuletzt drei Jahre beschäftigt in einer Autismus-Therapie-Ambulanz. Jahrelang auf Landes- und Bundesebene in verschiedenen Funktionen im Deutschen Diabetiker Bund ehrenamtlich tätig. Seit 2016 in Rente. Aktiv in einer Autismus Selbsthilfegruppe. Verschiedene Veröffentlichungen.

2 Antworten

    1. Einige niedergelassene Praxen (psychiatrische/neurologische) machen Autismusdiagnostik und das ist eine Kassenleistung. Auch Institutsambulanzen einiger Kliniken bieten das an. Ebenfalls Kassenleistung.
      Aspies e.V hat eine Liste mit Adressen, dort können Sie vielleicht Stellen finden, die für Sie erreichbar sind.

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